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Berufliche Anerkennung in Österreich & Deutschland

Erhalten Sie eine nahtlose Anerkennung Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung in Österreich und Deutschland. Unsere Unterstützung stellt sicher, dass Sie alle erforderlichen Standards erfüllen, um eine erfolgreiche Karriere auf diesen renommierten europäischen Märkten zu verfolgen.

Erforderliche Dokumente

  • Reisepass
  • Aktueller Meldezettel: Falls Sie keine Wohnadresse in Österreich haben, müssen Sie eine autorisierte Vertretung für den Empfang offizieller Mitteilungen in Österreich benennen.
  • Lebenslauf (CV)
  • Namensänderungsurkunden (falls zutreffend)
  • Schulabschlusszeugnis (z. B. Matura) oder das Dokument, das den Zugang zur ausländischen Universität ermöglicht hat.
  • Nachweis über absolvierte Prüfungen im Ausland (z. B. Studienbuch, akademisches Zeugnis), einschließlich der Diplomarbeit oder Dissertation.
  • Abschlusszeugnis: Ein formales Dokument (keine Bestätigung), das den Abschluss des Studiums im Ausland bescheinigt (z. B. Diplom).
  • Begründung für die Nostrizierung: Legen Sie Nachweise vor, dass die Nostrizierung für Ihre berufliche Tätigkeit in Österreich oder für eine weitere Ausbildung erforderlich ist. Dies kann ein selbst verfasstes Motivationsschreiben sein.


Formale Anforderungen

  • Alle Dokumente müssen die erforderlichen Beglaubigungen enthalten und entweder im Original oder als gerichtlich oder notariell beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
  • Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem beeideten Gerichtsdolmetscher übersetzt und sicher mit dem Originaldokument verbunden sein.
  • Zusätzlich müssen beglaubigte Kopien aller Dokumente eingereicht werden.
  • Ausländische Dokumente werden nur dann als gleichwertig mit österreichischen öffentlichen Urkunden anerkannt, wenn sie ordnungsgemäß authentifiziert sind (z. B. Apostille oder vollständige diplomatische Beglaubigung).

Weitere Details finden Sie in der offiziellen Beglaubigungsliste für Hochschulbildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung:

Beglaubigungsrichtlinien für Hochschulbildung

Hinweis : Nicht übersetzte Dokumente werden nicht als gültiger Nachweis akzeptiert.

Verfahren

1. Nach Einreichung der erforderlichen Dokumente beginnt ein Evaluierungsprozess, um Ihren Lehrplan mit dem der Medizinischen Universität Wien zu vergleichen.

2. Im Rahmen des Verfahrens absolvieren Sie einen Multiple-Choice-Test mit 250 Fragen aus folgenden Bereichen:

  • Notfall- und Intensivmedizin
  • Innere Medizin
  • Psychiatrie
  • Dermatologie
  • Neurologie
  • Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO)
  • Augenheilkunde
  • Gynäkologie
  • Chirurgie
  • Pädiatrie

Anerkennung von Berufsabschlüssen in Deutschland

Dokument
  • Übersetzung ins Deutsche: Ja
Hinweise
  • Antrag:
    • Verwenden Sie ein deutschsprachiges Formular oder verfassen Sie ein Schreiben auf Deutsch.
    • Die meisten Behörden stellen ein spezifisches Formular für Anerkennungsanträge bereit. Füllen Sie dieses aus und reichen Sie es bei der zuständigen Behörde ein.
    • Alternativ können Sie einen formellen Brief auf Deutsch schreiben, z. B. mit folgendem Inhalt:
      „Hiermit beantrage ich die Anerkennung meiner Berufsqualifikation als [Beruf].“
  • Identitätsnachweis:
    • Übersetzung ins Deutsche: Nicht erforderlich.
    • Falls das Dokument in einer nicht-lateinischen Schrift (z. B. Kyrillisch) verfasst ist, kann eine lateinische Transkription notwendig sein.
    • Bei Namensänderungen (z. B. durch Heirat) ist ein Nachweis, wie eine Heiratsurkunde, vorzulegen.
    • Akzeptierte Identitätsdokumente sind:
      • Deutscher Personalausweis oder Reisepass
      • EU-Ausweise
      • Internationale Reisepässe
      • Elektronische Aufenthaltstitel
      • Aufenthaltsdokumente wie Ankunftsnachweise, vorübergehende Aufenthaltstitel oder Duldungen
  • Nachweis der Berufsqualifikation:
    • Übersetzung ins Deutsche: Ja.
    • Beispiele:
      • Diplom
      • Abschlusszeugnis
  • Nachweis von Inhalt und Dauer der Berufsausbildung:
    • Übersetzung ins Deutsche: Ja.
    • Beispiele:
      • Fächerübersicht und Noten aus der Berufsausbildung
      • Studienbuch
      • Diploma Supplement
      • Notenspiegel

Oft erforderlich (falls zutreffend)

Dokument
  • Übersetzung ins Deutsche: Ja
Hinweise
  • 1. Kurzer Lebenslauf:
    • Erstellen Sie diesen auf Deutsch.
    • Stellen Sie tabellarisch dar:
      • Ausbildung (beruflich und akademisch)
      • Weiterbildungen
      • Bisherige Beschäftigungen
  • 2. Nachweis der Berufserfahrung:
    • Übersetzung ins Deutsche: Ja.
    • Beispiele:
      • Arbeitszeugnisse
      • Arbeitsbücher
  • 3. Zusätzliche Qualifikationsnachweise:
    • Übersetzung ins Deutsche: Ja.
    • Beispiele:
      • Nachweise über Weiterbildungen
      • Umschulungsnachweise
  • 4. Erklärung zu früheren Anträgen:
    • Übersetzung ins Deutsche: Nicht erforderlich.
    • Falls Sie zuvor in Deutschland einen Anerkennungsantrag gestellt haben, geben Sie schriftlich an, wo der Antrag eingereicht wurde.
    • Falls nicht, erklären Sie, dass kein vorheriger Antrag gestellt wurde.
  • 5. Nachweis über die Arbeitsabsicht in Deutschland:
    • Übersetzung ins Deutsche: Häufig erforderlich (besonders für Drittstaatenangehörige).
    • Beispiele:
      • Antrag auf ein Arbeitsvisum
      • Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern
      • Businessplan bei geplanter Selbstständigkeit
      • Meldebescheinigung (falls bereits in Deutschland)

Berufsspezifische Anforderungen

Dokument
  • Übersetzung ins Deutsche: Ja (sofern angegeben)
Hinweise
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung:
    • Bescheinigung aus Deutschland oder übersetztes Dokument.
    • Erforderlich vor allem für reglementierte Berufe in:
      • Gesundheitswesen
      • Öffentliche Sicherheit
      • Sozialarbeit und Bildung
    • Oft wird ein aktuelles ärztliches Attest verlangt.
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bescheinigung aus Deutschland oder übersetztes Dokument.
    • Erforderlich vor allem für reglementierte Berufe in:
      • Gesundheitswesen
      • Öffentliche Sicherheit
      • Sozialarbeit und Bildung
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung:
    • Bescheinigung aus Deutschland oder übersetztes Dokument.
    • Teilweise erforderlich, insbesondere für reglementierte Berufe im Gesundheitswesen oder in der Sicherheit sowie bei der Unternehmensgründung in Deutschland.
    • Beispiele:
      • Versicherungspolice
      • Versicherungsvertrag
  • Nachweis von Deutschkenntnissen:
    • Bescheinigung aus Deutschland oder übersetztes Dokument.
    • Erforderlich für viele reglementierte Berufe.
    • Sprachanforderungen richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
    • Beispiele:
      • Bescheinigung einer Sprachschule (z. B. Goethe-Zertifikat Deutsch)
    • Fachspezifische Deutschkenntnisse: Erforderlich für bestimmte Berufe, wie Ärzte. Überprüft durch:
      • Fachspezifische Sprachprüfungen für medizinische Berufe
  • EU-Konformitätsbescheinigung:
    • Übersetzung ins Deutsche: Häufig nicht erforderlich.
    • Notwendig für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen und Architekten.
    • Wurden die Qualifikationen vor dem EU/EWR-Beitritt des Landes erworben, ist diese Bescheinigung für die automatische Anerkennung erforderlich. Sie wird von der zuständigen Behörde im Ausbildungs- oder Beschäftigungsland ausgestellt.
  • Nachweis der Berufszulassung im Ausbildungsland:
    • Übersetzung ins Deutsche: Ja.
    • Erforderlich für bestimmte reglementierte Berufe.
    • Bestätigt das Recht, im Ausbildungsland zu arbeiten. Beispiele:
      • EU-Bescheinigung der Berufszulassung
      • Nachweis über Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit im Heimatland
      • Beschäftigungsnachweis